Jurafuchs

Art. 41

Landeswahlgesetz
Feststellung des Wahlergebnisses im Stimmkreis
Feststellung des Wahlergebnisses
Stand 2002-07-05
Der Stimmkreisausschuss stellt fest, wie viele gültige Stimmen im Stimmkreis
1.
insgesamt,
2.
für jeden Stimmkreisbewerber,
3.
für jeden Wahlkreisbewerber,
4.
für jede Wahlkreisliste nach Art. 40 Abs. 2,
5.
für jeden Wahlkreisvorschlag insgesamt

abgegeben worden sind.

Meine Notizen

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