Dieses Gesetz ist dringlich. Es tritt am 15. August 1954 in Kraft1) Diese Vorschrift betrifft das In-Kraft-Treten des Gesetzes in der ursprünglichen Fassung vom 11. August 1954 (GVBl S. 177). Der Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens der späteren Änderungen ergibt sich aus den jeweiligen Änderungsgesetzen..
Art. 93
LandeswahlgesetzIn-Kraft-Treten
Schlussbestimmungen
Stand 2002-07-05