4Wird der Arbeitnehmerin oder dem Arbeitnehmer gekündigt, obwohl der Personalrat nach Satz 3 Einwendungen gegen die Kündigung erhoben hat, ist der Arbeitnehmerin oder dem Arbeitnehmer mit der Kündigung eine Abschrift der Stellungnahme des Personalrats zuzuleiten, es sei denn, dass die Stufenvertretung in der Verhandlung nach § 76 Absatz 4 Satz 2 die Einwendungen nicht aufrechterhalten hat. Wird der Arbeitnehmerin oder dem Arbeitnehmer gekündigt, obwohl der Personalrat nach Satz 3 Einwendungen gegen die Kündigung erhoben hat, ist der Arbeitnehmerin oder dem Arbeitnehmer mit der Kündigung eine Abschrift der Stellungnahme des Personalrats zuzuleiten, es sei denn, dass die Stufenvertretung in der Verhandlung nach § 76 Absatz 4 Satz 2 die Einwendungen nicht aufrechterhalten hat.
90