Jurafuchs

§ 10

ASVG
Erklärung über die Ausübung des Vorkaufsrechts
Grundstückverkehr
Stand 2009-11-10
Liegen die Voraussetzungen vor, unter denen das Vorkaufsrecht nach § 17 ausgeübt werden kann, hat die Landwirtschaftsbehörde, bevor sie über den Antrag auf Genehmigung entscheidet, den Vertrag umgehend der Siedlungsbehörde zur Herbeiführung einer Erklärung über die Ausübung des Vorkaufsrechts durch das Siedlungsunternehmen vorzulegen.

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