Jurafuchs

§ 12

ASVG
Ausnahmen
Landpachtverkehr
Stand 2009-11-10
Der Anzeigepflicht unterliegen nicht
1.
Landpachtverträge, die im Falle eines behördlich geleiteten Verfahrens abgeschlossen werden;
2.
Landpachtverträge zwischen Ehegatten, Lebenspartnern oder Personen, die in gerader Linie verwandt oder bis zum dritten Grad in der Seitenlinie verwandt oder bis zum zweiten Grad verschwägert sind.

Meine Notizen

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