Jurafuchs

§ 9

ASVG
Genehmigung unter Bedingungen
Grundstückverkehr
Stand 2009-11-10
(1)
Die Genehmigung kann unter der Bedingung erteilt werden, dass innerhalb einer bestimmten Frist
1.
die Vertragsparteien einzelne Vertragsbestimmungen, denen Bedenken aus einem der in § 7 aufgeführten Tatbestände entgegenstehen, in bestimmter Weise ändern;
2.
der Erwerber das landwirtschaftliche Grundstück auf eine bestimmte Zeit an einen Landwirt verpachtet;
3.
der Erwerber an anderer Stelle Land abgibt, jedoch nicht mehr, als der Größe und dem Wert des zu erwerbenden Grundstücks entspricht.
(2)
Ist die Bedingung eingetreten, hat die Landwirtschaftsbehörde hierüber auf Antrag eine Bescheinigung zu erteilen.

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