Siedlungsbehörde ist das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung. Es ist zuständige Behörde für die Aufgaben auf dem Gebiet der Bodenreform und der ländlichen Siedlung nach diesem Gesetz oder ergänzenden Vorschriften, die auf dieses Gesetz oder das Reichssiedlungsgesetz verweisen oder Bezug nehmen.
§ 15
ASVGSiedlungsbehörde
Ländliche Siedlung
Stand 2009-11-10