Die Bürgermedien fördern die Medienkompetenz der Bürgerinnen und Bürger insbesondere durch§ 47 bleibt unberührt.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 42 Ereignisrundfunk§ 44 Verbreitung →