Zuständige Behörde im Sinne von § 113 Satz 1 des Medienstaatsvertrages ist die oder der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit.
§ 62
BremLMGDatenschutzaufsicht bei Telemedien
Bußgeld-, Übergangs- und Schlussvorschriften
Stand 2025-10-17