Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1973 in Kraft. Die Vorschriften dieses Gesetzes, die zum Erlaß von Verordnungen ermächtigen, treten am Tage nach der Verkündung in Kraft. Über die Erfahrungen mit diesem Gesetz berichtet die Landesregierung dem Landtag bis zum 31. Dezember 2011.
§ 60
Bekanntmachung der Neufassung des LandesfischereigInkrafttreten, Berichtspflicht (Fn 3) (Fn 7)
Stand 2025-03-11