Verändert ein Gewässer durch natürliche Ereignisse oder künstliche Eingriffe sein Bett, so folgt ein selbständiges Fischereirecht dem veränderten Bett.
§ 7
Bekanntmachung der Neufassung des LandesfischereigSelbständige Fischereirechtebei Veränderungen fließender Gewässer
Stand 2025-03-11