Jedes Mitglied des Bundestages ist berechtigt, kurze Einzelfragen zur mündlichen oder schriftlichen Beantwortung an die Bundesregierung zu richten. Das Nähere wird in Richtlinien geregelt (Anlage 2).
§ 105
BTGO 2025Fragen einzelner Mitglieder des Bundestages
VIII. Vorlagen und ihre Behandlung
Stand 2026-08-10