Jurafuchs

§ 116

BTGO 2025
Plenarprotokolle
XI. Beurkundung und Vollzug der Beschlüsse des Bundestages
Stand 2026-08-10
(1)
Über jede Sitzung wird ein Stenographischer Bericht (Plenarprotokoll) angefertigt.
(2)
Die Plenarprotokolle werden an die Mitglieder des Bundestages verteilt.
(3)
Alle anderen Aufnahmen der Verhandlungen des Bundestages, zum Beispiel Tonbandaufnahmen, sind im Parlamentsarchiv niederzulegen.

Meine Notizen

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