Die Schriftführer unterstützen den Präsidenten. Sie haben insbesondere die Rednerlisten zu führen, die Namen aufzurufen, die Stimmzettel zu sammeln und zu zählen sowie andere Angelegenheiten des Bundestages nach den Weisungen des Präsidenten zu besorgen. Der Präsident verteilt die Geschäfte.
§ 9
BTGO 2025Aufgaben der Schriftführer
III. Präsident, Präsidium und Ältestenrat
Stand 2026-08-10