Die Rechte eines Mitgliedes des Bundestages, dessen Mitgliedschaft angefochten ist, regeln sich nach den Bestimmungen des Wahlprüfungsgesetzes. Nach diesem Gesetz richtet sich auch der Verlust der Mitgliedschaft.
§ 15
BTGO 2025Anfechtung und Verlust der Mitgliedschaft
V. Die Mitglieder des Bundestages
Stand 2026-08-10