Die Sitzungen des Bundestages sind öffentlich. Die Öffentlichkeit kann nach Artikel 42 Absatz 1 des Grundgesetzes ausgeschlossen werden.
§ 19
BTGO 2025Sitzungen
VI. Tagesordnung, Einberufung, Leitung der Sitzung und Ordnungsmaßnahmen
Stand 2026-08-10