Jurafuchs

§ 83

BTGO 2025
Zusammenstellung der Änderungen
VIII. Vorlagen und ihre Behandlung
Stand 2026-08-10
(1)
Wurden in der zweiten Beratung Änderungen beschlossen, so lässt sie der Präsident zusammenstellen.
(2)
Die Beschlüsse der zweiten bilden die Grundlage der dritten Beratung.
(3)
Sind in der zweiten Beratung alle Teile eines Gesetzentwurfs abgelehnt worden, so ist die Vorlage abgelehnt und jede weitere Beratung unterbleibt.

Meine Notizen

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