Jurafuchs

§ 3

BTGO 2025
Wahl der Schriftführer
I. Wahl des Präsidenten, der Vizepräsidenten und Schriftführer
Stand 2026-08-10
Der Bundestag beschließt die Zahl der Schriftführer. Sie können gemeinsam aufgrund eines Vorschlages der Fraktionen gewählt werden. Bei der Festlegung der Zahl der Schriftführer und ihrer Verteilung auf die Fraktionen ist § 12 zu beachten. Bei der Abwahl eines Schriftführers ist § 2a Absatz 4 und 5 entsprechend anzuwenden.

Meine Notizen

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