Auf Ergänzungen zum Entwurf des Haushaltsgesetzes und des Haushaltsplans sind die Teile I und II entsprechend anzuwenden.
§ 32
LHOErgänzungen zum Entwurf des Haushaltsplans
Teil II Aufstellung des Haushaltsplans und der Finanzplanung
Stand 1971-10-19