Jurafuchs

§ 6

LHO
Notwendigkeit der Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen
Teil I Allgemeine Vorschriften zum Haushaltsplan
Stand 1971-10-19
Bei Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans sind nur die Ausgaben und die Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen zur Leistung von Ausgaben in künftigen Jahren (Verpflichtungsermächtigungen) zu berücksichtigen, die zur Erfüllung der Aufgaben des Landes notwendig sind.

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