Jurafuchs

§ 8

LHO
Grundsatz der Gesamtdeckung
Teil I Allgemeine Vorschriften zum Haushaltsplan
Stand 1971-10-19
Alle Einnahmen dienen als Deckungsmittel für alle Ausgaben. Auf die Verwendung für bestimmte Zwecke dürfen Einnahmen beschränkt werden, soweit dies durch Gesetz vorgeschrieben oder im Haushaltsplan zugelassen ist.

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