Alle Zweige des Rechnungswesens sind einheitlich zu leiten. Hat das Kommunalunternehmen ein Vorstandsmitglied, das für die kaufmännischen Angelegenheiten zuständig ist, ist dieses für das Rechnungswesen verantwortlich.
§ 11
KUVOLeitung des Rechnungswesens
Stand 2017-04-03