Die Ver- und Entsorgungsunternehmen einer Gemeinde sollen, wenn sie Kommunalunternehmen sind, zu einem Kommunalunternehmen zusammengefasst werden. Das Gleiche gilt für Verkehrsunternehmen und Unternehmen gleicher Art und Aufgabenstellung. Ver- und Entsorgungsunternehmen, Verkehrsunternehmen und sonstige Kommunalunternehmen und nichtwirtschaftliche Einrichtungen einer Gemeinde können zu einem einheitlichen oder verbundenen Kommunalunternehmen zusammengefasst werden.
§ 7
KUVOZusammenfassung von Kommunalunternehmen
Stand 2017-04-03