Das Kommunalunternehmen ist mit einem dem Gegenstand und dem Unternehmensumfang angemessenen Stammkapital auszustatten. Die Gemeinde haftet nicht für Verbindlichkeiten des Kommunalunternehmens.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 8 Umwandlung von Regiebetrieben§ 10 Finanzierung von Investitionen →