Jurafuchs

§ 13

KUVO
Leistungen im Verhältnis zwischen Kommunalunternehmen und Gemeinde
Stand 2017-04-03
Sämtliche Lieferungen, Leistungen und Darlehen sind auch im Verhältnis zwischen dem Kommunalunternehmen und der Gemeinde, einem anderen Kommunalunternehmen oder einem Eigenbetrieb der Gemeinde oder einer Gesellschaft, an der die Gemeinde beteiligt ist, angemessen zu vergüten. Das Kommunalunternehmen kann jedoch, soweit dies steuerrechtlich anerkannt ist und andere Rechtsvorschriften nicht entgegenstehen,
1.
Wasser für den Brandschutz, für die Reinigung von Straßen und Abwasseranlagen sowie für öffentliche Zier- und Straßenbrunnen unentgeltlich oder verbilligt liefern,
2.
Anlagen für die Löschwasserversorgung unentgeltlich oder verbilligt zur Verfügung stellen,
3.
auf die Entgelte für Leistungen von Elektrizität, Gas, Wasser, Kälte und Wärme einen Preisnachlass gewähren.

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