Die Organisationssatzung muss neben dem gesetzlich vorgeschriebenen Mindestinhalt Bestimmungen enthalten über
1.
die Zusammensetzung, Aufgaben und Anzahl der Mitglieder des Verwaltungsrates und des Vorstandes,
2.
die Geschäftsordnung des Verwaltungsrates und des Vorstandes, falls dieser aus mehr als einer Person besteht,
3.
die Beschlussfähigkeit des Verwaltungsrates,
4.
Bekanntmachungen.