Wirtschaftsjahr ist das Kalenderjahr. Wenn die Art oder die betrieblichen Bedürfnisse des Kommunalunternehmens es erfordern, kann die Organisationssatzung ein hiervon abweichendes Wirtschaftsjahr bestimmen.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 14 Gewinn und Verlust§ 16 Wirtschaftsplan →