Jurafuchs

§ 19

KUVO
Finanzplanung
Stand 2017-04-03
Der fünfjährige Finanzplan besteht aus einer nach Jahren gegliederten Übersicht über die Entwicklung der Auszahlungen und der Deckungsmittel des Vermögensplans entsprechend der für diesen vorgeschriebenen Ordnung sowie einer Übersicht über die Entwicklung der Einzahlungen und Auszahlungen des Kommunalunternehmens, die sich auf die Finanzplanung für den Haushalt der Gemeinde auswirken. Der Finanzplan ist der Gemeinde zur Kenntnis zu geben. § 5 Absatz 3 GemHVO-Doppik gilt entsprechend.

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