Die Gemeinden sind Gebietskörperschaften des öffentlichen Rechts. Sie haben das Recht auf eine selbständige Gemeindeverfassung und innerhalb der Schranken der Gesetze das Recht der Selbstverwaltung.
Art. 144
Landesverfassung der Freien Hansestadt BremenGemeinden
Stand 2024-06-28