Arbeitnehmer und Unternehmer haben die Freiheit, sich zu vereinigen, um die Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen zu gestalten. Niemand darf gehindert oder gezwungen werden, Mitglied einer solchen Vereinigung zu werden.
Art. 48
Landesverfassung der Freien Hansestadt BremenArbeit und Wirtschaft
Stand 2024-06-28