(1)Jeder hat nach Maßgabe seiner Begabung das gleiche Recht auf Bildung.(2)Dieses Recht wird durch öffentliche Einrichtungen gesichert.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← Art. 26Art. 28 →