(1)Jeder hat die sittliche Pflicht zu arbeiten und ein Recht auf Arbeit.(2)Jeder hat das Recht, seinen Beruf frei zu wählen.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← Art. 7Art. 9 →