Durch Gesetz sind Einrichtungen zum Schutz der Mütter und Kinder zu schaffen und die Gewähr, dass die Frau ihre Aufgabe im Beruf und als Bürgerin mit ihren Pflichten als Frau und Mutter vereinen kann.
Art. 54
Landesverfassung der Freien Hansestadt BremenArbeit und Wirtschaft
Stand 2024-06-28