In allen Schulen herrscht der Grundsatz der Duldsamkeit. Der Lehrer hat in jedem Fach auf die religiösen und weltanschaulichen Empfindungen aller Schüler Rücksicht zu nehmen.
Art. 33
Landesverfassung der Freien Hansestadt BremenErziehung und Unterricht
Stand 2024-06-28