Für die Neuwahl der Präsidialräte gilt § 36 Absatz 1 Nummer 2 und 3 und Absatz 2 entsprechend.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 61 Stellungnahme des Präsidialrats§ 62a Kontrollgremium IT →