Disziplinarmaßnahmen sind:
1.
Verweis,
2.
Geldbuße,
3.
Gehaltskürzung,
4.
Versetzung in ein anderes Richteramt mit geringerem Endgrundgehalt,
5.
Versetzung in ein anderes Richteramt mit gleichem Endgrundgehalt, verbunden mit Gehaltskürzung,
6.
Entfernung aus dem Dienst,
7.
Kürzung des Ruhegehalts,
8.
Aberkennung des Ruhegehalts.