Entschädigungspflichtiger ist der Freistaat Sachsen.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Kostenlos registrieren, um Notizen zu synchronisieren →Speichern← § 49 Ansprüche mittelbar Geschädigter§ 51 Rückgriff gegen verantwortliche Personen →