Jurafuchs
§ 94

§ 94

SächsPVDG
Kontrolle durch die Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte oder den Sächsischen Datenschutz- und Transparenzbeauftragten
Datenschutzpflichten der verantwortlichen Stellen, Kontrolle 60
Stand 2024-07-30
Die oder der Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte führt neben den Aufgaben nach § 39 des Sächsischen Datenschutz-Umsetzungsgesetzes mindestens alle zwei Jahre Kontrollen in Bezug auf 1. die Datenverarbeitung bei Maßnahmen nach den §§ 59 bis 69 auch im Hinblick auf die Datenverarbeitung in polizeilichen Informationssystemen und 2. die Übermittlungen nach § 90 durch. 63

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