Die oder der Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte führt neben den Aufgaben nach § 39 des Sächsischen Datenschutz-Umsetzungsgesetzes mindestens alle zwei Jahre Kontrollen in Bezug auf
1. die Datenverarbeitung bei Maßnahmen nach den §§ 59 bis 69 auch im Hinblick auf die Datenverarbeitung in polizeilichen Informationssystemen und
2. die Übermittlungen nach § 90
durch. 63
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