Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 147 Alte Rechte und Befugnisse (zu § 20 des Wasserhaushaltsgesetzes)§ 149 Vorkehrungen bei Erlöschen eines alten Rechtes oder einer alten Befugnis →