Der Hochwasserschutz dient dem Wohl der Allgemeinheit. Er ist eine öffentlich-rechtliche Aufgabe.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 94 Bau und Betrieb von Talsperren§ 96 Errichtung und Umgestaltung von Hochwasserschutzanlagen →