Jurafuchs

§ 13

AufgZuordG M-V
Durchführung baufachlicher Prüfungen
Geschäftsbereich des Ministeriums für Verkehr, Bau und Landesentwicklung
Stand 2010-07-12
Die Aufgaben der Durchführung baufachlicher Prüfungen für Grünanlagen nach den Verwaltungsvorschriften zu den §§ 23 und 44 der Landeshaushaltsordnung Mecklenburg-Vorpommern vom 22. September 2005 (AmtsBl. M-V S. 1121), die zuletzt durch die Verwaltungsvorschrift vom 13. November 2008 (AmtsBl. M-V S. 1046) geändert worden ist, werden den Gemeinden übertragen.

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