Die Trägerschaft für das Landesförderzentrum für den Förderschwerpunkt „Hören“ Mecklenburg-Vorpommern in Güstrow, die Landesschule für Körperbehinderte in Neubrandenburg und die Landesschule für Blinde und Sehbehinderte in Neukloster nach § 132 des Schulgesetzes werden den jeweiligen Landkreisen übertragen.
§ 8
AufgZuordG M-VFörderschulen
Geschäftsbereich des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur
Stand 2010-07-12