Jurafuchs

§ 15

AufgZuordG M-V
Besuchskommission
Geschäftsbereich des Ministeriums für Soziales und Gesundheit
Stand 2010-07-12
Die Aufgaben der Besuchskommission für die psychiatrischen Krankenhäuser nach § 31 des Psychischkrankengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. April 2000 (GVOBl. M-V S. 182), das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 23. Mai 2006 (GVOBl. M-V S. 194; LVerfGE GVOBl. M-V 2007 S. 318) geändert worden ist, werden den Landkreisen und kreisfreien Städten mit einem psychiatrischen Krankenhaus übertragen.

Meine Notizen

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