Die naturschutzfachlichen Aufgaben in Naturschutzgebieten einschließlich der Umsetzung der Managementpläne für Gebiete des Europäischen ökologischen Netzes „Natura 2000“ werden den Landkreisen und kreisfreien Städten übertragen.
§ 5
AufgZuordG M-VNaturschutzgebiete
Geschäftsbereich des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz
Stand 2010-07-12