Jurafuchs

§ 23

Privatschulgesetz
Inkrafttreten
Ordnungswidrigkeiten, Übergangs- und Schlussbestimmungen
Stand 2026-04-01
(1)
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
(2)
Gleichzeitig werden alle diesem Gesetz entgegenstehenden Vorschriften aufgehoben. Insbesondere werden aufgehoben, soweit sie nicht schon außer Kraft getreten sind:

Bekanntgemacht im Auftrage des Senats.

Bremen, den 3. Juli 1956.

Meine Notizen

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