(1)
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
(2)
Gleichzeitig werden alle diesem Gesetz entgegenstehenden Vorschriften aufgehoben. Insbesondere werden aufgehoben, soweit sie nicht schon außer Kraft getreten sind:
Bekanntgemacht im Auftrage des Senats.
Bremen, den 3. Juli 1956.