Die Genehmigung erlischt, wenn der Unterricht an der Schule nicht mit Beginn des auf das Jahr der Genehmigung folgenden Schuljahres eröffnet oder die Schule ohne Zustimmung der Senatorin für Kinder und Bildung ein Jahr lang nicht betrieben oder wenn sie geschlossen wird.
§ 8
PrivatschulgesetzErlöschen der Genehmigung
Ersatzschulen
Stand 2026-04-01