[Die §§ 21 bis 24 in der Fassung vom 14. April 2026 treten am 1. April 2027 in Kraft.]
§ §
KV-DVO21 - 24
Abschnitt 8 Organisatorische und technische Anforderungen an eine Teilnahme mittels Bild- und Tonübertragung sowie für die Übertragung, Aufzeichnung und Bereitstellung zum Abruf einer öffentlichen Sitzung
Stand 2012-05-09