Jurafuchs

§ 8a

KV-DVO
Gemeinsame Bekanntmachung
Abschnitt 2 Öffentliche Bekanntmachung von Satzungen
Stand 2012-05-09
Einzelne Gemeinden, Ämter oder Zweckverbände können die in § 3 Absatz 1 Nummer 1 und 4 genannten Bekanntmachungsmedien gemeinsam herausgeben oder das Bekanntmachungsmedium des zuständigen Landkreises oder Zweckverbände die Bekanntmachungsmedien aller Verbandsmitglieder benutzen. Ein landkreisübergreifender Zweckverband kann die Anlage Amtlicher Anzeiger zum Amtsblatt für Mecklenburg-Vorpommern nutzen.

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