Einzelne Gemeinden, Ämter oder Zweckverbände können die in § 3 Absatz 1 Nummer 1 und 4 genannten Bekanntmachungsmedien gemeinsam herausgeben oder das Bekanntmachungsmedium des zuständigen Landkreises oder Zweckverbände die Bekanntmachungsmedien aller Verbandsmitglieder benutzen. Ein landkreisübergreifender Zweckverband kann die Anlage Amtlicher Anzeiger zum Amtsblatt für Mecklenburg-Vorpommern nutzen.
§ 8a
KV-DVOGemeinsame Bekanntmachung
Abschnitt 2 Öffentliche Bekanntmachung von Satzungen
Stand 2012-05-09