Die öffentliche Bekanntmachung der Satzung ist erfolgt
1.
im amtlichen Bekanntmachungsblatt mit Ablauf des Erscheinungstages,
2.
in einer Zeitung mit Ablauf des Erscheinungstages; erfolgt der Abdruck in mehreren Zeitungen, so ist der Erscheinungstag der zuletzt erschienenen Zeitung maßgebend,
3.
bei Aushang mit Ablauf des letzten Tages der Aushangfrist,
4.
bei der Ersatzbekanntmachung mit Ablauf des letzten Tages der Auslegungsfrist,
5.
im Internet mit Ablauf des Tages, an dem sie im Internet verfügbar ist.