Die öffentliche Bekanntmachung in einer Zeitung nach § 3 Absatz 1 Nummer 2 ist zulässig, wenn in dieser auf den amtlichen Bekanntmachungsteil hingewiesen wird und die Bezugsmöglichkeiten und -bedingungen angegeben sind. Als Zeitung gilt ein Druckerzeugnis, dessen Inhalt mindestens zur Hälfte aus presseüblicher Berichterstattung besteht.
§ 6
KV-DVOZeitung
Abschnitt 2 Öffentliche Bekanntmachung von Satzungen
Stand 2012-05-09